Seit Januar 2019 gelten die neuen Regeln
mediaTon.ch bietet Ihnen unverbindliche Beratung und wenn nötig den Austausch der Funkmikrofonanlagen an. Gerne beurteilen wir Ihre spezifische Situation und offerieren Lösungsvorschläge.
Die Nutzung von Telekommunikationsanwendungen wurde in der EU und in der Schweiz neu geordnet. Das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) hat im Nationalen Frequenzzuweisungsplan (NaFZ) Änderungen verordnet. Mit Ablauf des Jahres 2018 endete die Umstellungsfrist für veraltete Funkmikrofonanlagen auf neu definierte Frequenzbereiche. Damit der Betrieb ihrer Funkmikrofone auch weiterhin störungsfrei funktioniert, müssen ggf. Anpassungen vorgenommen werden.
Für die Schweiz sind die nutzbaren Frequenzen im Nationalen Frequenzzuweisungsplan (NaFZ) aufgeführt. Die genauen technischen Parameter und allfällige Einschränkungen, sowie eine allfällige Konzessionspflicht sind in den technischen Schnittstellen-Anforderungen (RIR) festgelegt.
Hinweise:
- Der Betrieb von Funkmikrofonen im Bereich 470-694 MHz ist seit 01.01.2013 in der Schweiz lizenzfrei und kostenlos möglich.
- Seit 1.1.2019 stehen nur noch die Bereiche 470 – 694 MHz, 823 – 826 MHz und 826 – 832 MHz zur Verfügung.
- Seit 1.1.2019 verboten: Frequenzbänder 694 – 823 MHz
- Seit 1.1.2020 neu zugelassen ist der Frequenzbereich 1350 – 1400 MHz. Nutzung nur innerhalb von Gebäuden. 50 mW EIRP für am Körper getragene drahtlose Mikrofone oder mit eingebauter Spectrum Scanning Procedure (SSP)
- Frequenzbereich bei 1785 – 1804.8 MHz 50 mW EIRP (ca. 30 mW ERP) für am Körper getragene drahtlose Mikrofone oder mit eingebauter Spectrum Scanning Procedure (SSP)
Hier finden Sie detaillierte Informationen vom Bakom (Bundesamt für Kommunikation)